Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen
Regeln be- herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung
verlockte. Seit der glanzenden Schrift "Grundfragen der
Zwangsvollstreckung", mit der FRITZ STEIN im Jahre 1913 den Grund fUr
die moderne Lehre legte, blieb es recht still. Erst nach 1945 nahm die
Schule GERHARD SCHIEDERMAIRS Fragen des Vollstreckungsrechts mono-
graphisch in Angriff, freilich unter spezifischer Betonung der
prozessualen Eigen- gesetzlichkeit. Meine Darstellung verfolgt das Ziel,
die untrennbare Verbindung des Vollstreckungsrechts mit dem materiellen
Recht in den Vordergrund zu stell en; dies ist fUr das Verstandnis des
Vollstreckungsrechts unerlaBlich und wird in letzter Zeit zunehmend
hervorgehoben. 1m iibrigen folgt das Buch den Grundsatzen, die fUr mein
"Erkenntnisverfahren" bestimmend waren. Stand der Gesetzgebung ist
der 1. Januar 1975; Rechtsprechung und Lehre wurden bis zum 31. Dezember
1974 beriicksichtigt. Auf handbuchartige Vollstandigkeit muBte ich auch
hier verzichten; ich hoffe, die Auswahl der behandelten Probleme nicht
allzu willkiirlich getroffen zu haben. Berlin. den 1. Marz 1975 A.
BLOMEYER Inhaltsverzeichnis Einleitung § I. Vollstreckung und
VoIlstreckungsrecht ....................... . I. Die Aufgaben des
VoIlstreckungsrechts. II. Das VoIIstreckungsrecht als Teil der
Rechtspflege. III. Der VoIIstreckungsanspruch. IV. VoIIstreckungsrecht
und materieIIes Recht. 5 § 2. Das geltende VoIIstreckungsrecht . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Die gesetzliche
Grundlage. II. Die Abgrenzung zu anderen VoIIstreckungsverfahren. III.
Intema- tionales VoIIstreckungsrecht. IV. Der Aufbau der
VoIIstreckungsregeIung. V. Zwingendes und dispositives Recht. VI.
Strenges und biIIiges Recht. VII. Die Auslegung der
VoIIstreckungsnormen, Rechtsreform. VIII. Das Schrifttum.