Diese Schrift stellt Probleme und Problemlosungen, nicht rechtliche
Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz
von Problemen, die im Offentlichen Interesse gelost werden miissen. Als
Losungsalternativen von be- sonderer Bedeutung haben sie ihren Platz
neben anderen okonomisch moglichen Losungen. Die Wirtschaftspriifung ist
in Deutschland lange und bis in die Gegen- wart iiberwiegend unter
rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den
Arbeiten von Zimmermann! und Loitlsberger2 hat sich eine okonomische
Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich
verbunden fiihlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, dag er keine
Theorie der Priifung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine
Moglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von,
Wenn-Dann-Satzen' vorzulegen, die zugleich hinreichend pra- xisnah ware.
Ausgehend von den Zielen, die mit Priifungen und Gutachten ver- folgt
werden, lagt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus "Wer
dieses Ziel verfolgt, mug jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher,
Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt - wenn auch meist nicht in dieser
strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der
Priifung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer
Institutionenlehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen
wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebswirtschaftslehre
verdriingen die Sachfragen, sobald sie hinreichend 3 erfagt sind, die
Institutionenlehre . Gegenstand des Buches sind Priifungen und
Gutachten, sowie erganzend jene einfachen Prozesse, die als
Feststellungen bezeichnet werden. Es geht ausschlieg- lich urn diese,
der Oberwachung und Beurteilung von Unternehmenstatbestanden dienenden
Prozesse, nicht urn die Berufsgruppen, die diese Prozesse ausfiihren.