Die Autoren zeigen auf, dass Sozialkonzepte aus theoretischer Sicht
einen Beitrag zu effektiver Suchtprävention leisten können, zum Beispiel
durch ein anbieter- und spielformübergreifendes Sperrsystem sowie ein
Opt-Out-Selbstlimitierungssystem. Jedoch steht ein inhärenter
Anreizkonflikt der Anbieter einer wirksamen Umsetzung entgegen und
selbst die nur bedingt wirksamen Maßnahmen bestehender Sozialkonzepte
werden nur unzureichend umgesetzt. Es wird daher empfohlen,
Sozialkonzepte von einer unabhängigen staatlichen Instanz entwickeln und
durchsetzen zu lassen.