Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Augsburg
(Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser
Arbeit wird untersucht, ob F&E-Ausgaben nach den Vorschriften des IAS 38
wertrelevant abgebildet werden. Aufgrund des Wandels von einer
Industrie- zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft gewannen
die immateriellen Vermögensgegenstände in den letzten Jahren an
Bedeutung. Durch die Globalisierung des Handels und den dadurch immer
stärker werdenden Wettbewerb, spielen immaterielle Vermögensgegenstände
für die Unternehmen eine immer größere Rolle. Sie sind die Treiber der
Innovation, die sowohl für Wettbewerbsvorteile der Unternehmen
entscheidend sind, um sich von den Konkurrenten abzusetzen, als auch
verantwortlich für das Wachstum von Unternehmen. Die Voraussetzung von
Innovation sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Diese Ausgaben
stellen mittlerweile den größten Anteil der selbsterstellten
immateriellen Vermögensgegenstände dar. Jedoch kann die Rechnungslegung
mit diesem Wandel nicht ganz Schritt halten und bis heute liegt der
Fokus auf der Abbildung von materiellen Vermögensgegenständen, was dazu
führt, dass in den Bilanzen meist nicht mehr die reale wirtschaftliche
Lage des Unternehmens widergespiegelt wird. Bis heute gibt es aufgrund
des unsicheren zukünftigen Nutzens von F&E- Ausgaben kontroverse
Diskussionen, ob F&E-Kosten als Vermögenswerte aktiviert werden sollten
oder als sofortiger Aufwand erfasst werden müssen. Selbst die
verschiedenen Standardsetter sind sich über die wahrheitsgemäße
bilanzielle Darstellung von F&E- Ausgaben uneinig. In den USA müssen
F&E-Ausgaben sofort als Aufwand erfasst werden, mit Ausnahme von
Softwareentwicklungskosten. Das International Accounting Standards Board
vertritt in dieser Diskussion die Seite der Relevanz. Es ist der
Meinung, dass die Aktivierung von F&E-Ausgaben nützliche Informationen
über zukünftige wirtschaftl