Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton bezeichnet man als "Weiße
Wannen". Ihre Planung und Ausführung sind in der zugehörigen
DAfStb-Richtlinie geregelt und in der Fachliteratur beschrieben. Dennoch
bleiben für Bauherren, Architekten, Tragwerksplaner und Bauunternehmer
vielfach technische und vertragsrechtliche Fragen offen: Sind Risse, die
sich durch Selbstheilung geschlossen haben, langfristig auch dicht?
Ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen Weißen und Schwarzen
Wannen? Spricht etwas dagegen, Weiße Wannen hochwertig zu nutzen?
Kann man eine Weiße Wanne als trocken, wasserdicht, wasserundurchlässig,
praktisch wasserdicht oder als absolut wasserdicht bezeichnen? Die
Richtlinie des DAfStb lässt mehrere Optionen zu. Welche Variante man am
besten planen oder ausführen sollte, ist oft genug ungeklärt. In jedem
Fall ist es wichtig, dass Einvernehmen zwischen den am Bau Beteiligten
darüber erzielt wird, welche Art von Dichtigkeit zu welcher Zeit mit
welchen Mitteln zu realisieren ist.
Anerkannte Fachleute beantworten Fragen der hochwertigen Nutzung von
Weißen Wannen, zu den Besonderheiten von Weißen Dächern und Decken, zu
Weißen Wannen aus Halbfertigteilen und zu fachgerechten
Fugenabdichtungen. Wie in den Beiträgen mit juristischem Hintergrund
gezeigt wird, bleibt die bauliche Realisation in all diesen Punkten oft
deutlich hinter der Theorie zurück.