Einige Fragen, die sich aus der Arbeit an privatrechtsgeschichtlichen
Pro- blemen der Neuzeit ergaben, fiihrten mich im Jahre 1955 zu den von
der Forschung zwar oft benutzten, bisher aber nicht vollstandig
gedruckten Vortragen von Carl Gottlieb Svarez vor dem preuBischen
Kronprinzen (1791/92). Die friiher im Archiv des preuBischen, spater des
Reichsjustiz- ministeriums ruhenden Bestande der Materialien zum
Allgemeinen Land- recht rur die PreuBischen Staaten von 1794, bei denen
sich auch die Kron- prinzenvortrage befanden, schienen nach dem 2.
Weltkriege zunachst ver- loren, hatten jedoch Aufnahme im Zentralarchiv
Abteilung Merseburg ge- funden. Es gelang mit Hil£e von Herrn
Ministerialdirektor Dr. Petersen im Bundesjustizministerium, sie dort zu
ermitteln. Nach Iangeren Verhand- lungen stellte mir die Leitung des
Merseburger Archivs einen Mikrofilm der Original£assung der
Kronprinzenvortrage zur Verfiigung, der im Institut fiir Deutsche und
Rheinische Rechtsgeschichte der Universitat Bonn im Sommer 1957 mit
technischen Hilfsmitteln iibertragen wurde. Die finanzielle Betreuung
der Arbeiten iibernahm in groBziigiger Weise die Arbeitsgemeinschaft fur
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, in deren Reihe
Wissenschaftliche Abhandlungen auch die vorliegende Aus- gabe erscheint.
Das gesamte Material der Kronprinzenvortrage umfaBt drei Teile (Ab-
teilungen). Den 1. Teil bildet ein GrundriB der Vortrage, gewissermaBen
eine Skizze des vorzutragenden Stoffes, wahrend der 2. Teil das
eigentliche V ortragsmanuskript enthalt, das allerdings zuweilen nur
stichwortartig den Gedankengang des Verfassers angibt. Der 3. Teil
enthalt eine schriftliche Ausarbeitung der Vortrage, die dem Kronprinzen
vom Verfasser iiberreicht worden sind. Diese Bearbeitung ist naturgemaB
eingehender und tief- greifender, aber nicht vollstandig.