Dogmatik soll die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichern und
zugleich die notwendigen Anpassungsleistungen des Rechtssystems in
Bahnen lenken. Mit beidem dient sie elementaren rechtsstaatlichen
Forderungen nach Rechtssicherheit, Wirksamkeit des Rechts und
Rationalitat. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht das beispielhaft in
vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: fur die
Lehre von den Rechtsquellen, den Handlungsformen, den Rechtsschutz und
fur das Verwaltungsorganisationsrecht. Engfuhrungen der uberkommenen
verwaltungsrechtlichen Methode sind aufgezeigt, Reformnotwendigkeiten
herausgearbeitet. Besonderer Wert ist auf die Einbeziehung des
Unionsrechts gelegt. Es geht um das Konzept einer zeitgerechten
Dogmatik, die die Anforderungen von Stabilitat und Flexibilitat in ihren
Strukturen selbst zum Ausgleich bringt.