2 aber weit yom Alltag der Verwaltung entfernt ist, begegnet dem Fall
und seiner Erledigung vOl1ig 10sgeiOst von den Bedingungen, unter denen
Verwaltung arbeitet. Sein Ergebnis muB deshalb fast immer ruckubersetzt
werden - so wie in einer gewissen Analogie auch ein Gerichtsurteil
haufig nicht einfach wie eine Verwal- tungsvorschrift in der Verwaltung
aufgenommen werden kann, sondern man die ergebenden Konsequenzen
bedenken und umsetzen muB. Die Verstandigungs- sich schwierigkeiten
zwischen Wissenschaft und Praxis vermehren sich in dem Mafie, in dem
solche Bezuge und notwendigen Ubersetzungsvorgange nicht berucksichtigt
werden. DaB sie es auBerdem immer wieder mit schlichten Untugenden zu
tun haben, sei hinzugefiigt. Wissenschaftliche Texte mussen nicht
unverstandlich sein; AuBerungen von Praktikern mussen sich ebensowenig
der Kommunikation ent- ziehen, wie es geschieht, wenn man sie mit
fachspezifischen Details uberhauft, die nur AngehOrigen einer kleinen
Gruppe gelaufig sind. Jene Schwierigkeiten durfen andererseits nicht
uberschatzt werden. Zwischen der Mfentlichen Verwaltung und den ihr
zugewandten Wissenschaftszweigen findet ein standiger Austausch statt.
Organisatorische Weiterentwicklungen so etwa Veranderungen in der
ministeriellen Referatsstruktur - sind haufig im direkten Austausch
zwischen Praxis und Wissenschaft zustandegekommen. Die einschlagigen
Zeitschriften enthalten Beitrage von beiden Seiten. Viele
wissenschaftliche Gutachten beruhen auf enger Kooperation zwischen den
Gutachtern und ihren Auftraggebern und es ist nur eine leidige Folge
unseres starren Dienstrechtes, daB nicht mehr Verwaltungsleute ihre
praktischen Erfahrungen in wissenschaftliche Untersuchungen einbringen
kOnnen; im Lehrbetrieb ist man da schon weiter, weil sich an ihm auch
nebenamtlich teilnehmen laBt.