Die systematischen Darstellungen des Versicherungsvertragsrechtes von
Bruck, Ehrenberg, Julius von Gierke, Hagen und Kisch sind zwischen 1893
und 1937 erschienen. Auch die Bücher von Ehrenzweig (1952) und Eichler
(1966) berücksichtigen noch nicht die neueste Entwicklung der Recht-
sprechung - besonders zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten. So
dürfte ein Bedürfnis bestehen für einen modernen Grundriß des Ver-
sicherungsvertragsrechtes, der sich auch darum bemüht, durch Schemata
und Zeichnungen didaktische Hilfen zu leisten. Die gewählte Anordnung
des Stoffes gestattet es, auch die Hauptprobleme der einzelnen Versiche-
rungszweige - einschließlich der Seeversicherung - in die allgemeine
Systematik einzuordnen, ein Verfahren, das auch schon mein Lehrer Bruck
in seinem "Privatversicherungsrecht" gewählt hat. Während auf Schrift-
tumsnachweise verzichtet werden mußte, sind die in den Amtlichen Ent-
scheidungssammlungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofes ver-
öffentlichten Urteile zum Versicherungsvertragsrecht systematisch erfaßt
und zitiert worden; durch die Rechtsprechungsfälle sollte die
Darstellung zugleich verlebendigt werden. Meinem Mitarbeiter im Seminar
für Versicherungswissenschaft der Uni- versität Hamburg, dem
Wissenschaftlichen Oberrat und Dozenten Dr. jur. Gerrit W i n t er, bin
ich dankbar für die Unterstützung bei der Zusam- menstellung und
Zuordnung der höchstrichterlichen Entscheidungen. Hamburg, im
Sommersemester 1971 Hans M ö II e r Vorwort der dritten Auflage Die
Neuauflage berücksichtigt die bis Ende 1975 veröffentlichten höchst-
richterlichen Entscheidungen und die neuere Rechtsentwicklung.