In Westeuropa, Nordarnerika und Japan entfallen im statistischen Mittel
auf jeden Bürger mindestens ein Versicherungsvertrag, in einigen dieser
Länder mehr als ein Versicherungsvertrag. Zu den in der Bevölkerung
bekanntesten Versicherungen zählen die Lebensver- sicherung,
Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Unfallversiche- rung,
Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausrat- versicherung
und Tierversicherung. All diesen und den hier nicht aufgeführten
Versicherungen ist ge- mein, daß sie gewisse Personen vor den
wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Ereignisses, dessen Eintritt
oder dessen Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist, schützen sollen. So
schützt der Lebensver- sicherungsvertrag, abgeschlossen auf das Leben
des Versorgers ei- ner Familie, im Falle des Ablebens des Versorgers
(hier ist der Eintritt des Ereignisses "Tod" sicher, sieht man von den
in der Bibel beschriebenen Fällen einmal ab, der Zeitpunkt des Todes
aller- dings ist in der Regel nicht vorhersehbar) die Hinterbliebenen
vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen. Der Haftpflichtversicherer
schützt die versicherte Person, falls diese rechtswidrig und schuld-
haft einen Schaden verursacht hat, vor den wirtschaftlich nachtei- ligen
Folgen, die ihr durch die Ansprüche entstehen, die der Ge- schädige an
sie stellt. Der Versicherer kann dem Geschädigten den erlittenen Schaden
ersetzen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person aber
auch dadurch, daß er unbegründete Schaden- ersatzansprüche von ihm
abwendet.