Die vorliegende Arbeit ist von der juristischen Fakultat der Universitat
Heidelberg im Wintersemester 1998/99 als Dissertation angenommen worden.
Sie befindet sich auf dem Stand von Mai 1998, mit einzelnen spateren
Nachtragen. Entstanden ist sie wwend meiner Tatigkeit als
wissenschaftlicher Mit- arbeiter bei Prof. Dr. Eberhard Schmidt-ABmann.
Ihm danke ich herz- lich fUr die aufmerksame Betreuung und rasche
Korrektur der Arbeit, vor allem aber fur die wissenschaftliche Forderung
und Pragung, die ich am Institut fUr deutsches und europaisches
Verwaltungsrecht edahren habe. Unter seiner Leitung hat das gemeinsame
Forschen mit Instituts- kollegen und Mit-Doktoranden am Institut,
insbesondere mit Hans Christian Rohl, Thomas GroB, Lothar Harings, Katja
und Mar- tin Ziessler, Georg Ziamos und Bettina Schondod, mir zu einem
we- sentlichen Teil die dogmatischen Grundlagen erst erschlossen, auf
de- nen diese Arbeit aufbauen konnte. Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Frowein
hat freundlicherweise das Zweitgut- achten erstellt; ihm sowie Herrn
Prof. Dr. Wolfrum danke ich auch fUr die Aufnahme in die Reihe der
Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht. Weiterhin
bedanke ich mich herzlich bei meinen franzosischen Ge- sprachspartnern,
die mir unschatzbare Einblicke in die verwaltungsge- richtliche Praxis
vermittelten, vor allem bei Herrn Generalsekretar Jean-Marie Woehrling,
vormals Pr1isident des Verwaltungsgerichts StraBburg, sowie bei Herrn
StaatsratJean-Paul Costa sowie Herrn Prof. Dr. Yves Gaudemet. Herrn Dr.
Dimitris Triantafyllou danke ich fUr die Durchsicht der franzosischen
Fassung der Thesen. Die Verantwortung fur Fehler und Auslassungen
verbleibt gleichwohl selbstverstandlich beimAutor.