Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er-
schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten,
die seitdem verstrichen sind, war eine Fülle von Änderungen und Neue-
rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965,
mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluß
gefunden haben, sowie das ergänzende Gesetz über die Wahr- nehml;lng von
Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht
waren insbesondere das Rom-Abkommen über den Schutz der ausübenden
Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, die
Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner Übereinkunft und die
Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom- mens zu berücksichtigen. Im
Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe- werbsregeln und der Grundsatz des
freien Warenverkehrs, die für die Beurteilung urheberrechtlicher
Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es
wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte
Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me- dien, die Sendungen über
Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die
besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die
Berücksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre- chung und
Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder- lich gemacht.
Sie war schon bald nach Erlaß des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat
aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter- nationaler
Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine
Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie- sen. Unter
anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung,
die ihm für die Ausübung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum
als früher gewidmet.