Ein wesentlicher Teil des Fluglarms wird durch Flugzeuge der allgemeinen
Luftfahrt mit einem hochstzulassigen Fluggewicht bis 5,7 t erzeugt. Die
Belastigung durch die in dieser Gruppe dominierenden meist langsam und
tieffliegenden Leichtflugzeuge und Motorsegler ist, wenn man von der
unmittelbaren Umgebung der Verkehrsflughafen absieht, vielfach noch
groBer als die Belastigung durch die hoch und schnellfliegenden
strahlgetriebenen Verkehrsflugzeuge. Um diese Larmbelastigung auf ein
vertretbares MindestmaB zu reduzieren, wurden vom Luftfahrtbundesamt als
untergeordnete Behorde des Bundesministers fur Verkehr Larmgrenzwerte
fur Propellerflugzeuge dieser Gewichtsklasse und fur Motorsegler
festgelegt und in den Nachrichten fur Luftfahrer (NfL) (1) bekannt
gegeben. Durch diese Larmgrenzwerte, fur deren Messung in den NfL genaue
Vorschriften angegeben sind, soIl sichergestellt werden, daB der beim
Betrieb des Flugzeuges entstehende Larm das nach dem heutigen Stand der
Technik unvermeidbare MaB nicht ubersteigt. Eine weitere MaBnahme zur
Reduzierung des Fluglarms beim Betrieb von Leichtflugzeugen ist die
zeitliche Einschrankung des Flugbetriebs auf Landeplatzen in
Ballungsgebieten. Von dieser Einschrankung sind allein in NRW 15
Sportflugplatze betroffen (2) auf denen zuvor der weitaus uberwiegende
Anteil der Flugzeugbewegungen im Bereich der Sportfliegerei stattfand.
Eine Ausnahme von diesen Einschrankungen ist nur fur Flugzeuge moglich,
welche die vorgeschriebenen Larmgrenzwerte um mindestens 8 dB(A)
unterschreiten. Diese Forderung wird aber zur Zeit nur von wenigen
Leichtflugzeugen erfullt. Es liegt daher sowohl im Interesse des
Umweltschutzes als auch der Sportfliegerei Larmquellen und
Larmabstrahlung bei Leichtflugzeugen genauer zu untersuchen und einfache
Moglichkeiten zur weiteren Larmreduzierung aufzuzeigen. Die vorliegende
Untersuchung wurde im Fachbereich Flugzeug- und Triebwerkbau der
Fachhochschule Aachen durchgefuhrt.