1.1 Inhalt und Zweck des Berufsbildes Der Begriff »Berufsbild« wird
heute in verschiedenem Umfang verstanden und gebraucht. Ein Berufsbild
kann einerseits in einer bloßen, stichwortartigen Be- schreibung von
berufs charakteristischen Merkmalen bestehen wie Dauer und Art der
Lehrzeit, Beschreibung des beruflichen Tätigkeitsgebietes sowie
Aufzählung der erforderlichen und erwünschten Fertigkeiten und
Kenntnisse, die in der Aus- bildungszeit zu erwerben sind. Berufsbilder
dieser Art werden für die Festlegung und Eingrenzung der Berufe und als
Grundlage für deren amtliche Anerkennung erstellt. Andererseits kann ein
Berufsbild wesentlich weiter gefaßt und darauf ausgerichtet sein, das
Berufsganze zu beschreiben. Es erstreckt sich dann in der Regel auf
folgende Punkte: Entwicklung des Berufes Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Berufsverzweigungen und -einmündungen Berufsneigung und -eignung,
Berufsanforderungsbild Ausbildungsgang Wirtschaftlich-soziale
Verhältnisse Literatur Berufsbilder dieser zweiten Art dienen
verschiedenen Zwecken. Sie sollen einmal Interessenten über alle
Merkmale des Berufes aufklären und darüber hinaus eine Hilfe für die
Berufsberatung und Berufspädagogik sein. Nicht zuletzt soll das
Berufsbild dem Psychologen dazu verhelfen, sich über die Anforderungen,
die die Ausübung eines bestimmten Berufes mit sich bringt, ein genaues
Bild zu machen und Berufsbewerber gegebenenfalls an Hand dieser
Anforderungen auf ihre Berufseignung hin zu untersuchen. Im Verlauf
dieser Arbeit wird der Ausdruck »Berufsbild« so verstanden, wie es
vorstehend in der aufgegliederten Form gekennzeichnet ist.