I. Begriff und Erscheinungsformen der Unternehmensfiihrung Es existiert
keine einheitliche Definition des Begriffes Unternehmensfiihrung. Der
hier gewahlten Betrachtungsweise sind einige Klarstellungen
vorwegzuschicken. Zweierlei wird haufig mit dem Begriff
Unternehmensfiihrung belegt: Zum einen be- zeichnet man als
Unternehmensfiihrung eine Institution, und zwar das oberste Or- gan
eines Unternehmens. Dabei wird der Begriff meist synonym zu
Unternehmens- leitung, Geschaftsfiihrung, Topmanagement gebraucht. Zum
anderen versteht man unter Unternehmensfiihrung die Summe bestimmter
Aktivitaten. 1m folgenden wird der Begriff Unternehmensfiihrung allein
in dieser funktionellen Bedeutung ver- wandt. Die Frage nach der naheren
Bestimmung der hiernach zur Unternehmensfiihrung ge- horenden
Tatigkeiten sei vor dem Hintergrund der folgenden allgemeinen Entwick-
lung beantwortet: Geht man von der Gesamtheit der dispositiven
Tatigkeiten in ei- nem Unternehmen aus, so stellte man friiher jene
Aktivitaten in den Mittelpunkt der Betrachtungen, die allein dem
obersten Organ eines Unternehmens zugeordnet werden sollten. Dies
entsprach lange Zeit weitgehend den allgemeinen wirtschaftli- chen
Tatbestanden und Einstellungen. Die dispositiven Tatigkeiten konnten auf
ver- gleichsweise wenige Aufgabentrager verteilt werden, und es
herrschten autoritare Fiihrungsformen. Somit konnte eine institutionell
verstandene Unternehmensfiih- rung die wesentlichen Teile dessen
abdecken, was als dispositiver Aufgabenkomplex insgesamt zu bewaltigen
war. Steigende BetriebsgroBen, komplexere Aufgabenstel- lungen sowie
andere soziale Einstellungen und Verhaltensweisen haben in zwischen zu
immer vielgestaltigeren und vielschichtigeren Organisations- und
Fiihrungsstruk- turen gefiihrt. Eine auf die Tatigkeit des obersten
Leitungsorgans beschrankte Be- trachtung konnte nur noch einen kleinen
Teil aller dispositiven Tatigkeiten erfassen.