I. Begriff und Erscheinungsformen der Unternehmensführung Es existiert
keine einheitliche Definition des Begriffes Unternehmensführung. Der
hier gewählten Betrachtungsweise sind einige Klarstellungen
vorwegzuschicken. Zweierlei wird häufig mit dem Begriff
Unternehmensführung belegt: Zum einen be- zeichnet man als
Unternehmensführung eine Institution, und zwar das oberste Or- gan eines
Unternehmens. Dabei wird der Begriff meist synonym zu Unternehmens-
leitung, Geschäftsführung, Topmanagement gebraucht. Zum anderen versteht
man unter Unternehmensführung die Summe bestimmter Aktivitäten. Im
folgenden wird der Begriff Unternehmensführung allein in dieser
funktionellen Bedeutung ver- wandt. Die Frage nach der näheren
Bestimmung der hiernach zur Unternehmensführung ge- hörenden Tätigkeiten
sei vor dem Hintergrund der folgenden allgemeinen Entwick- lung
beantwortet: Geht man von der Gesamtheit der dispositiven Tätigkeiten in
ei- nem Unternehmen aus, so stellte man früher jene Aktivitäten in den
Mittelpunkt der Betrachtungen, die allein dem obersten Organ eines
Unternehmens zugeordnet werden sollten. Dies entsprach lange Zeit
weitgehend den allgemeinen wirtschaftli- chen Tatbeständen und
Einstellungen. Die dispositiven Tätigkeiten konnten auf ver-
gleichsweise wenige Aufgabenträger verteilt werden, und es herrschten
autoritäre Führungsformen. Somit konnte eine institutionell verstandene
Unternehmensfüh- rung die wesentlichen Teile dessen abdecken, was als
dispositiver Aufgabenkomplex insgesamt zu bewältigen war. Steigende
Betriebsgrößen, komplexere Aufgabenstei- lungen sowie andere soziale
Einstellungen und Verhaltensweisen haben inzwischen zu immer
vielgestaltigeren und vielschichtigeren Organisations- und
Führungsstruk- turen geführt. Eine auf die Tätigkeit des obersten
Leitungsorgans beschränkte Be- trachtung könnte nur noch einen kleinen
Teil aller dispositiven Tätigkeiten erfassen.