English summary: Child support and maintenance obligations often
concern different obligations of parents, spouses and other relatives.
In cases concerning a plurality of debtors, some obligations are
considered to be the most important and thus prevail. Where there are
several claimants, the problem of the priority of claims arises. Dieter
Martiny shows that the extent of the obligation is the decisive factor
for the ranking of the different maintenance obligations. If a third
party - a person other than the real debtor - or the state has paid,
this can alter the original claim. However, often the question of
reimbursement arises. Dieter Martiny analyzes changes within the family
and society which cause non-compliance and an aggravation of the
reimbursement problems. He compares German family law and legal
techniques for reimbursement, such as subrogation, with the Austrian,
Swiss, French, English and US rules and regulations. German
description: Beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter
ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmass die Unterhaltslast
zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet daruber, wer - etwa
ein Ehegatte oder ein Kind aus einer fruheren Verbindung - Vorrang
geniesst, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls leer auszugehen. Dies
hangt von einer Gewichtung der Unterhaltsbeziehungen ab. Die dafur
erforderliche Bestandsaufnahme erfolgt fur das deutsche,
osterreichische, schweizerische, franzosische, englische und
US-amerikanische Recht des Kindes-, Ehegatten- und
Geschiedenenunterhalts. Veranderungen in Familie und Gesellschaft sowie
zahlreiche in- und auslandische Gesetzesanderungen im Kindschafts-, Ehe-
und Unterhaltsrecht lassen uberkommene Positionen in neuem Licht
erscheinen. Ferner konnen Leistungen Dritter den Unterhaltsanspruch
verandern oder zum Erloschen bringen, aber auch zu Ruckgriffsanspruchen
gegen den ursprunglichen Schuldner fuhren.Dieter Martiny untersucht den
Ruckgriff unter Privatpersonen vor allem fur die Nicht- und
Mitverpflichtung, die Scheinvaterschaft sowie die Elternhaftung. Auch im
Ausland sind Regressinstrumente haufig die Legalzession und
schuldrechtliche Anspruche. Beim Ruckgriff durch Sozialleistungstrager
geht es um die Abgrenzung zwischen privater und offentlicher Sphare, um
die 'Sozialisierung' oder 'Privatisierung' des Unterhaltsrechts.
Erortert wird vor allem die Durchsetzung des Subsidiaritatsprinzips fur
die Sozialhilfe, den Unterhaltsvorschuss und ahnliche Leistungen. Nur
eine systematische Durchdringung kann Klarheit fur die Losung
zahlreicher familien-, schuld- und sozialrechtlicher Streitfragen
schaffen.