1. 1m November 1988 erteilte das Umweltbundesamt federftihrend fUr den
Bun- desminister fUr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem
Institut fUr Okologie und Unternehmensftihrung an der European Business
School, Oestrich-Winkel, den Au/trag, eine empirische Untersuchung tiber
die bisherige Schadensregulierung im Umwelthaftungsbereich
durchzufUhren. AnlaB der vorliegenden Studie war ein Klarungs- bedarf in
der Beurteilung der bisherigen Regulierungspraxis von Schaden, die tiber
den Umweltpfad verursacht wurden. Auch nach der Verabschiedung des
Umwelthaftungsge- setzes am 10.12.1990 ist die Dokumentation und
Interpretation historischer Schadensfalle von Interesse, weil die
Auswirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts nach wie vor h6chst
unterschiedlich beurteilt werden. 2. Erganzend zur Auseinandersetzung
mit der bisherigen Schadensregulierungspraxis besteht eine zweite
Zielsetzung darin, einige offene und besonders wichtige Fragen der
Auseinandersetzung urn das Umwelthaftungsgesetz vor dem Hintergrund der
okono- mischen Theorie des Haftungsrechts sowie der Versicherungstheorie
zu analysieren. Schliefilich wird mit der Aufnahme einer synoptischen
Darstellung der relevanten Posi- tionen zur Reform des
Umwelthaftungsrechts ein Uberblick tiber die kontroverse Diskus- sion
gegeben, die insbesondere das Zustandekommen des Umwelthaftungsgesetzes
in seiner endgiiltigen Form verstandlich machen solI. Somit besteht die
Untersuchung aus drei Hauptteilen: Teil A enthlilt die Ergebnisse der
empirischen Untersuchung der bisherigen Schadensregulierung im
Umwelthaftungsrecht und einer Unternehmensbefra- gung. Teil B wendet die
okonomische Theorie des Haftungsrechts auf das Umwelthaf- tungsgesetz
an. Teil C dokumentiert wichtige Positionen zur Neuregelung des
Umwelthaf- tungsrechts.