Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Duale Hochschule Baden-Württemberg,
Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen,
Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber bietet mit § 6 Abs. 5 EStG
die Möglichkeit zur Reorganisation und Umstrukturierung von PersGes,
indem einzelne WGs unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral zum BW
übertragen bzw. überführt werden können. Die Darstellung der
Übertragungs- und Überführungswege von WGs zw. BV, SBV und GHV im Rahmen
des § 6 Abs. 5 EStG ist Gegenstand dieser Projektarbeit. Damit die
Vorschriften des § 6 Abs. 5 EStG nicht missbraucht werden, gibt der
Fiskus bestimmte Einschränkungen vor, die es zu beachten gilt. Diese
einschränkenden Vorschriften sind in § 6 Abs. 5 Satz. 4 bis 6
niedergeschrieben und werden im Rahmen der Projektarbeit näher
beleuchtet. Dass die Grenzen der begünstigten Übertragung nach § 6 Abs.
5 EStG nicht einheitlich ausgelegt werden, zeigt ein aktuell bestehender
Disput zw. dem I. und IV Senat des BFH hinsichtlich des Transfers
einzelner WGs zw. SchwesterPersGes. Diese Meinungsunterschiede, sowie
die möglichen Ausgänge der Diskussion, werden im Rahmen der Arbeit
aufgezeigt. Abschließend wird auf die in jüngster Zeit diskutierte
Fragestellung, ob im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG bei teilentgeltlichen
Übertragungen die sog. "strenge Trennungstheorie" oder die "modifizierte
Trennungstheorie" anzuwenden ist, eingegangen. Auch hier ist sich die
Rechtsprechung nicht einig. Es folgt die Gegenüberstellung der
Argumentationen des X. Senats und des IV. Senats in Bezug auf die
Anwendung der "strengen Trennungstheorie" und der "modifizierten
Trennungstheorie" bei teilentgeltlichen Übertragungen. Die einzelnen
Auswirkungen der beiden Theorien werden anhand eines Beispiels
abschließend dargestellt.