Seit der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens am 12.3.1963 zwi-
schen der EG und der Türkei sind nahezu 29 Jahre vergangen. Nach einer
zeit- weiligen Unterbrechung und Abkühlung der Beziehungen beantragte
die Tür- kei am 14. April 1987 die Vollmitgliedschaft in der EG.
Daraufuin gab die EG- Kommission nach einer etwa zweieinhalb Jahre
dauernden Prüfung ihre Stel- lungnahme dem EG-Ministerrat ab, die von
diesem übernommen wurde. Die Antwort, die u.a. mit Hinweisen auf das
wirtschaftliche Gefälle zwischen der Türkei und der EG, auf Mängel der
sozialen Sicherheit und Menschenrechts- praxis sowie auf die
Zypernproblematik untermauert wurde, war, daß bis zur Verwirklichung des
bevorstehenden Binnenmarktes keine Beitrittsverhand- lungen aufgenommen
werden könnten. Diese Antwort auf das Beitrittsgesuch löste in der
Türkei eine tiefe Enttäu- schung aus, da dort die EG-Vollmitgliedschaft
u.a. auch als Anerkennung der Loyalität gegenüber dem Westen und als
Unterstützung der EG bei den Bemü- hungen um mehr Demokratie und freie
Marktwirtschaft gesehen worden war. In der Tat war und ist die Türkei
ein zuverlässiger Partner des Westens. Sie ist langjähriges Mitglied der
NATO, der OECD, der KSZE, des Europarates und hat eine starke Bindung zu
europäischen Staaten auf der Grundlage einer Vielzahl von bi- und
multinationalen Verträgen. Sie spielte während des Kal- ten Krieges eine
wichtige Rolle bei der Verteidigung westlicher Interessen.