I. Begriff und Arten der Transportversicherung 1. Was ist
Transportversicherung?, Jedes in Geld schätzbare Interesse, welches
jemand daran hat, daß Schiff oder Ladung die Gefahren der Seeschiffahrt
besteht, kann versichert werden". Diese in § 1 ADS für die
Seeversicherung enthaltene Aussage kann auf den Gesamtbereich der
Transportversiche- rung übertragen werden, wenn man nicht nur auf den
Begriff der Seeschiffahrt, sondern auf den des Transportes im
allgemeinen und nicht nur auf Schiffe, sondern auf Transport- mittel
aller Art, abstellt. Die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen, die
sich auf das im Mittelpunkt der Ver- sicherung stehende Objekt beziehen,
eröffnet ein weites Feld für die individuelle Gestal- ti.mg des
Versicherungsschutzes, der in seinem jeweiligen Umfang wie in keinem
anderen Versicherungszweig den unterschiedlichen Erfordernissen des
Wirtschaftslebens ngepaßt sein muß. Die Transportversicherung verlangt
deshalb in besonderem Maße ein Studium ihrer Grundlagen und der mit ihr
im Zusammenhang stehenden Rechts- und Wirtschafts- gebiete. Die
Transportversicherung reicht weiter jlls "die Versicherung von Gütern
oder von Trans- portmitteln gegen die während des Transports drohenden
Gefahren", und eine solche Definition würde dem Umfang der
Transportversicherung nicht gerecht. Ist es schon in zeitlicher Hinsicht
erforderlich, den Zeitraum der Deckung über die Zeit des eigentlichen
Transports auf die verschiedenen Stadien der Vor-, Zwischen- und Nach-
lagerung auszudehnen, so ergeben sich für das versicherte Risiko noch
größere Erweite- rungen.