Die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG) wahrend des Dritten
Reiches wird hier erstmals eingehend analysiert. Der amerikanische Autor
untersucht namentlich die Bedeutung, welche nationalsozialistische
Grundsatze im Bereich des Arbeitsrechts fur die Rechtsprechung gehabt
haben, und stellt seine Betrachtung in den Gesamtzusammenhang
Justizapparat und totalitarer Staat. Ausfuhrlich wird auch die
Entwicklung des Arbeitsrechts in der Weimarer Republik dargestellt.
Detaillierte Tabellen geben uber die personelle Zusammensetzung des RAG
und die Mitgliedschaft der Richter in der NSDAP oder den Geschaftsanfall
Auskunft.