Die Geltung strafverfahrensrechtlicher Garantien fur das
EU-Kartellverfahren ist seit langem Gegenstand der juristischen
Diskussion. Dabei wurde gerade in den letzten Jahren vermehrt
kritisiert, dass das EU-Kartellverfahren hinter den
strafverfahrensrechtlichen Anforderungen der Europaischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) zuruckbleibe. Durch den im Vertrag von
Lissabon vorgesehenen Beitritt der Union zur EMRK und die damit
bevorstehende Grundrechtskontrolle durch den Europaischen Gerichtshof
fur Menschenrechte hat diese Thematik noch einmal an Brisanz
gewonnen.Ausgehend von der Qualifizierung des EU-Kartellverfahrens als
Strafverfahren im Sinn der EMRK untersucht die Autorin die Vereinbarkeit
der unionsgerichtlichen Kontrolle von Sachverhaltsfeststellung und
Beweisfuhrung der Kommission im EU-Kartellrecht mit den Vorgaben der
EMRK.