"Alte Liebe rostet nicht" Mit dem hier vorgelegten Buch über Staats-
recht und Staatspraxis von Großbritannien ist der Verfasser zum Aus-
gangspunkt seiner wissenschaftlichen Jugend in jenen entschwundenen
Jahren der Weimarer Republik zurückgekehrt, als England noch die
vielbewunderte Weltmacht war. Er hat sich damals mit England, von Anfang
an der Lieblingsgegenstand seiner öffentlichrechtlichen Bemühun- gen, in
einer ganzen Reihe von Abhandlungen beschäftigt; sie sind im
Schrifttumsverzeichnis getreulich aufgeführt; er hat auch heute nach 1
vierzig Jahren keinen Anlaß, sich ihrer zu schämen - Wenn es hier ge-
stattet ist, einen Beitrag zur Selbstbiographie eines Gelehrten zu
machen, der mit einer eines edleren Zieles würdigen Beharrlichkeit die
Schwelle des kanonischen Alters hinter sich läßt: Auch seit seiner 1933
erfolgten Auswanderung in die Vereinigten Staaten hat des Verfassers
Interesse an rebus Anglicis niemals nachgelassen. Wenn es auch die
Lebensumstände mit sich bringen mußten, daß er anderen Aspekten des
Vergleichenden Verfassungsrechts seine vordringliche Aufmerksamkeit
widmen sollte, England als das Vorbild einer demokratischen
Staatsordnung, welche es verstanden hatte, die Staatsautorität mit der
Bürgerfreiheit zu versöhnen, ist ihm allzeit gegenwärtig geblieben. In
dem Werk, in dem er die Summe seiner lebellSlänglichen staatspolitischen
Erfahrung zu ziehen bemüht 2 war, tritt England und wie es die Engländer
machen in jedem Kapitel und sozusagen auf jeder Seite in unmittelbare
Erscheinung.