Nach dem Ende der Dekolonisierung schien es über lange Zeit hinweg so,
als habe das Recht der Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge
zumindest weitgehend seine praktische Bedeutung verloren. Die deutsche
Wiedervereinigung, der Zerfall der UdSSR und der Sozialistischen
Föderativen Republik Jugoslawien sowie die Teilung der CSFR belegen
jedoch die erneute Aktualität der Fragestellung.
Vor diesem Hintergrund legt der Autor nunmehr die bislang einzige
umfassende Analyse der neueren Staatenpraxis vor, die anhand der Wiener
Konvention über das Recht der Staatennachfolge in völkerrechtliche
Verträge zugleich untersucht, unter welchen Vorgaben sich eine
völkerrechtliche Kodifikation auch praktisch durchzusetzen vermag.