Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura -
Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universität Wien,
Sprache: Deutsch, Abstract: In Österreich gibt es kein eigenes
Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das
Allgemeine Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des
Sponsorings heranzuziehen. Gewöhnliche, in der Vertragswirklichkeit
auftretende Sponsoringverträge können keinem der gesetzlich geregelten
Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als gemeinsamer Nenner lässt
sich lediglich feststellen, dass Sponsoringverträge im Gesetz nicht
typisierte, synallagmatische Dauerschuldverhältnisse sind. Aus der
Einteilung der verschiedenen Formen des Sportsponsorings in Individual-,
Mannschafts- und Eventsponsoring sowie exklusive und einfache
Sponsoringverträge ergeben sich praktische Konsequenzen, auf die im
Rahmen der Vertragsgestaltung Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt für
kompetenzrechtliche Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer
juristischen Person als Sponsor auftritt. Der Befugnis eines
Sportverbandes oder -vereines zur Aufstellung von Regeln über die
Zulässigkeit, Art und Umfang der Werbetätigkeit, an die innerhalb des
Verbandes tätige Vereine oder innerhalb des Verbandes bzw. Vereines
tätige Einzelsportler gebunden sind, ist beschränkt. Die vorliegende
Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im Rahmen eines
Sponsoringverhältnisses mögliche Regelungsinhalte undsoll den an einem
solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung
bieten. Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem gezeigt
hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwärtigen Wirtschaftsleben
nicht mehr wegzudenken ist. Für die gesponserten Sportler ist das
Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden und den Sponsoren
erlaubt diese relativ junge Werbeform, sich in einem nicht-kommerziellen
Umfeld zu präsentieren. Das Potential im Bereich des S