Systematische Darstel/ungen des Allgemeinen Versicherungsvertragsrecbt::
. sind rar. keine ist auf die Spezialbediirfnisse des
Versicherungskaufmanns. der sich zum Versicberungs- fachwirt oder zum
Versicherungsbetriebswirt (D VA) weiterbilden will. zugeschuittell..
Desbalb diirfte fiir einen Grundrij1 des Versicberul1gS1lutragsrechJ.s..
der insbesondere die eben angefiibrten Personenkreise anspricht, ein
Bediirfnis bestehen; Die Darstel/ung schlieftt sich an das u
Versicherungsvertragsrecht" meines Lehrers HJJJJ.S. Mo'ller an, das
letztlich in 3. Auflage 1977 erschiene.n_is.t..Seither hat die Materie
in.weS1l11: dere durch das AGB-Gesetz. das Europarecht und die
Rechtsprechung derartig einschnei- dende Anderungen erfahren, daft das
Werk von Moller nicht nur aUf den neuesten Stand gebracht, sanderll
umgearbeitet werden muj1te. Bei dieser Gelegenheit ist aucb del' Tite/.
etwas vercindert worden. Er bringt Z1U11 Aus.drucl!. (jap im Kernd er
gemeinsame rechtliche Unterbau fiir die einzelnen Versicherungszweige
behandelt wird (auch fiir Zweige. di.e bei Schaffung des VVG im Jahre
1908 noch nicht zu denken war). wobei mebrfacb dez Riickgriff auf die.
einzelnen Sparten z.ur Verlebendigullg des Stoffes .mgebracht erschien.
Ein Groftteil der Ausfiihrungen ist den Obliegenheiten gewidmet. jener
spezifischen ver- sicherungsrechtlichen Institution. an der sicb gut
zeigen ICiEr, wie stark die Rechtspre- chung in stetiger Fortentwicklung
begriffen is!. Diese Benhachtung finde.t auch ih, en Niederscblag in
anMren Teilen der Materie. was die Feststellung ]echtfertigt. dap das
Allgemeine Versicherungsvertragsrecht nicht _ als statisches. sandern
als. dynamisches Rechtsgebiet uerstanden werden mug. Hamburg. im Mai
1984 Karl Sieg Inhaltsverzeichnis Ab kiirzungsverzeichnis 15 A.
Grundlegung ............... .