Schiedsverfahren waren auch in Antike und Mittelalter verbreitete Mittel
der aussergerichtlichen Konfliktlosung. Das romische Recht hat viele
konzeptionelle Grundlagen gelegt, auf denen spatere Epochen aufgebaut
haben. Aus dem Mittelalter stammt die Einbettung in das Verfahrensrecht.
Auf diesen historischen Vorlaufern beruhen selbst noch einige Grundsatze
des modernen Schiedsverfahrensrechts. In diesem Buch wird ein weiter
Bogen geschlagen, der erstmalig die entsprechenden Unterschiede,
Gemeinsamkeiten und Entwicklungslinien aufzeigt. Dabei werden die
wichtigsten epochenubergreifenden dogmatischen Fragen des
Schiedsverfahrensrechts thematisiert, aber auch die in der Praxis
entwickelten Vertragsformulare in die Deutung mit einbezogen. Zeitlich
umfasst die Darstellung die Periode vom 1. Jahrhundert v.Chr. bis zum
13. Jahrhundert n.Chr.