Regulierte Selbstregulierung ist ein Regelungsmechanismus, der private
Interessen und staatliche Zwecke zu neuen Aufgabenarrangements vereint.
Wenngleich dieses Phanomen vor allem in gegenwartsbezogener Weise
beobachtet wird, so lasst es sich doch auch in der Vergangenheit
verorten. Der Beobachtungsschwerpunkt lag dabei bisher auf Deutschland,
das eine spezielle Tradition der staatlichen Einbindung intermediarer
Krafte vorweisen kann. Andererseits lassen sich ab Ende des 19.
Jahrhunderts in vielen westlichen Gesellschaften interventionsstaatliche
Schube verzeichnen. In ihrem Zuge wurden bestehende staatliche
Aufgabenfelder erweitert und neue hervorgebracht. Dies verband sich mit
einer Intensivierung administrativer Einflussnahme und gesetzlicher
Programmierung, aber auch mit einer verstarkten Einbindung privater
Akteure, denen in unterschiedlichem Masse Spielraum zur
eigenverantwortlichen Gestaltung gelassen wurde. Die Spielarten derart
entstandener regulierter Selbstregulierung waren mannigfaltig: neben der
Integration in korporatistische Konzepte findet man eher liberale
Varianten, die die Eigeninitiative grosstenteils bei privaten
Organisationen beliessen, kooperative Verhandlungslosungen oder
versteckte Formen, in denen die staatliche Entscheidungsprarogative nach
aussen hin gewahrt blieb, intermediare Krafte aber diskret einbezogen
wurden. Diese vielgestaltigen Auspragungen werden in diesem Band am
Beispiel Deutschlands, Osterreichs, der Niederlande, Frankreichs,
Schwedens, Italiens und der USA verdeutlicht.