Das Unionsprozessrecht scheint bislang keine Handhabe gegen reales
Verwaltungshandeln der EU zu bieten. Werden subjektive Rechte etwa durch
Informationsakte, polizeiliches Handeln, soft law oder informale
Absprachen verletzt, dann fehlt gerichtlicher Schutz. Dabei kann es
nicht bleiben. Die komplex verwobenen Rechtsschutzgarantien der
Grundrechtecharta, der EMRK und der allgemeinen Rechtsgrundsatze
verlangen nach einer Revision des status quo, um der wachsenden
Grundrechtssensibilitat gerecht zu werden. Aufbauend auf einer Analyse
von Judikatur und Verwaltungsrealitat arbeitet Timo Rademacher zunachst
die `Anspruche` der Rechtsschutzgarantien an die prozessuale Erfassung
von Realakten heraus. Anschliessend zeigt er, dass diese Anspruche ohne
Vertragsanderung erfullbar sind: Geboten wird eine rechtsvergleichend
gestutzte Rekonstruktion des EU-Prozessrechts, die den Kontakt zur
Gerichtspraxis wahrt und erstmals ein vollstandiges System unionalen
Rechtsschutzes liefert.