Die vorliegende Untersuchung befaßt sich mit den Beziehungen und
Wechsel- wirkungen zwischen dem Steuersystem und der "Rationalisierung";
es er- scheint angezeigt, zu Beginn diesen Begriff näher zu umschreiben
und den Sinn festzulegen, den er in dieser Arbeit haben soll.
"Rationalisierung" bedeutet in einem ganz allgemeinen Sinne, einen
bestimm- ten Vorgang unter Kontrolle der Ratio, d. h. nach den Regeln
der Vernunft ablaufen zu lassen; das "Rationalprinzip" fordert ein
bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringen oder ein möglichst großes
Ergebnis mit den gegebe- nen Mitteln zu erreichen. Von diesem
"Rationalprinzip" ausgehend, ist der Begriff der Rationalisierung
zunehmend auf wirtschaftliche Problemstellun- gen angewandt worden 1);
Rationalisierung wird sogar heute oft als betriebs- wirtschaftlicher
Begriff angesehen. Im modernen Betrieb bedeutet "Ratio- nalisierung"
soviel wie Bestgestaltung der Produktion oder des Vertriebs in der
Weise, daß ein gleiches Ergebnis mit einem kostenmäßig geringeren
Produktionsmitteleinsatz oder ein größeres Ergebnis mit dem gegebenen
Ein- satz erzielt wird; im betriebswirtschaftlichen Sinne ist
Rationalisierung also die Umstellung des betrieblichen Ablaufs mit dem
Ziel, technisch-öko- nomisch die Leistung der eingesetzten
Produktionsfaktoren zu heben oder in ihrer Wechselwirkung zu verbessern.
Mit dieser engen Fassung des Begriffes können wir uns nun allerdings im
folgenden nicht begnügen. Es gibt nämlich ohne Zweifel neben der
betrieb- lichen auch eine "Produktivität" der Volkswirtschaft im ganzen,
deren Ergebnis in der Größe des sogenannten "Nationalprodukts" abzulesen
ist. und innerhalb dessen insbesondere auch eine "Leistung" oder
"Produktivität" der Staatswirtschaft.