Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie,
Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Rechtswissenschaftliches
Institut), Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler -
Huren - Henker: Zu Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der
spätmittelalterlichen Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne,
Sprache: Deutsch, Abstract: In den Lexika der heutigen Zeit wird die
Stadt als eine "Siedlung mit meist nicht landwirtschaftlichen
Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist, durch eine gewisse
Größe, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und
zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung" bezeichnet. Bei
dem Gedanken an die Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an
eine mit Mauern und Türmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von
unregelmäßigen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen Häusern
geweckt. Der Mauergürtel und die geschlossene Bau- weise gehören ebenso
zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst, welche die Stadt in
rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land heraushebt.1 In
wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere Leistung der Stadt des
Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft
mit dem Austausch von Luxus- und Massengütern über weite Entfernungen,
in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in einer planmäßigen
Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes
und in der Erschließung neuer Absatzräume. Die politische Bedeutung der
Stadt lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer überlegenen
Finanzkraft. Der Begriff "Stadt" stammt vom Mittelhochdeutschen "stat",
damit bezeichnete man schon sehr früh eine Wohnstätte oder eine
Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er für den mittelalterlichen
Rechtsbegriff. Der historische Stadtbegriff definiert die Stadt
folgendermaßen: Städte sind Gemeinden, welchen bei speziellen
Voraussetzungen der Stadtt