In ca. 30 Unternehmen der Bundesrepublik wurden in den letzten Jahren
sog. Beschäftigungspläne vereinbart. Sie sollten durch eine
Qualifizierungsphase Entlassungen verhindern. Die Praxis der
Beschäftigungspläne in der Bundesrepublik wurde anhand von 12
Fallstudien untersucht und mit ähnlichen Maßnahmen in Frankreich
verglichen. Das Ergebnis: Durch Beschäftigungspläne konnten
Massenkündigungen verhindert werden, die Unternehmen wurden stärker auf
internen Strukturwandel verpflichtet, Un- und Angelernte wurden vor
Dauerarbeitslosigkeit bewahrt. Beschäftigungspläne sind eine notwendige
strukturpolitische Ergänzung zum traditionellen Kündigungsschutz.
Abschließend entwickelt der Autor Vorschläge zur Verankerung von
Beschäftigungsplänen in der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik.