Die Untersuchung stellt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte in den Zusammenhang mit dem allgemeinen Wandel im
Menschenrechtsdenken. Hierfür werden die Entwicklungen im Rahmen der
Grundrechtstheorie sowie die Praxis anderer internationaler und
nationaler Gerichte herangezogen.