Das Studium der Rechtsentwicklung zeigt, mit welcher Gesetzmäßigkeit aus
den seelischen Grundlagen eine bestimmte menschliche Entwicklung
hervorgeht. Dies führt zu der merkwürdigen Erscheinung, dass die
Grundzüge der Entwicklung bei allen Völkern gleich sind, dass aber die
Einzelheiten überall variieren, und dass ein Volk bald in der einen,
bald in der anderen Beziehung auf einem früheren oder späteren Stand der
Entwicklung steht. Aus diesem Grund ist der Ansatz dieses Werkes, eine
vergleichende Rechtsgeschichte verschiedener Kulturen, hier der
orientalischen, griechischen und römischen Völker, vorzunehmen, von
geradezu erhellender Bedeutung. Es verknüpft die Kulturgeschichte mit
der Rechtsgeschichte. Die Untersuchungen der beiden Autoren folgt dabei
strengen wissenschaftlichen Grundsätzen, gleichwohl liest sich das
homogene Werk durchaus leicht und eignet sich damit auch für den
geschichtlich interessierten Laien.