Abschließend soll versucht werden, an Hand der in den voraufgegangenen
Haupt- teilen der Untersuchung gewonnenen Ergebnisse die Frage zu
beantworten, ob und inwiefern es der KGDHB gelungen ist, trotz der
zweifellos vorhandenen Tendenzen zur Genossenschaftsunternehmung im
Sinne von HENZLER 141 ihre typisch genossenschaftliche Eigenart zu
wahren. Lassen Organisation und Lei- stungserstellung der KGDHB, so muß
gefragt werden, überhaupt noch Unter- schiede im Vergleich zu
erwerbswirtschaftlich fundierten, ansonsten aber in ihrem Aufbau und
ihrem Leistungsgefüge ähnlich strukturierten Wirtschafts- gebilden
erkennen? Es wurde versucht, zu zeigen, daß der jeglicher
genossenschaftlichen Aktivität zugrunde liegende genossenschaftliche
Grundauftrag für die KGDHB zwar durch die volkswirtschaftlichen Daten
und Entwicklungen eine gewisse Modifizierung erfahren hat, dennoch aber
auch heute unverändert darin besteht, durch Koopera- tion den
Verbrauchern zu ermöglichen, ihre, wenn auch teilweise anders als in der
Anfangszeit des KG-Wesens begründete, relativ zu anderen
Interessengruppen schwache ökonomische Machtstellung zu heben und zu
festigen. Die wirtschaft- liche Entwicklung hat nur dem Grundauftrag
einen neuen Inhalt insofern ge- geben, als die schwache Machtstellung
heute nicht mehr in erster Linie durch die Höhe der Einkommen der
Verbraucherschaft, sondern durch deren mangelnde Marktübersicht bestimmt
wird. Die Erfüllung dieses Grundauftrages ist jedoch durch die Tatsache
der Identität von genossenschaftlicher Trägergruppe und den zu
fördernden Mitgliedern allein um so weniger von vornherein gegeben, als
die Notwendigkeit einer rationellen Leistungserstellung eine natürliche
Tendenz zum Großbetrieb und damit die la- tente Gefahr einer
gegenseitigen Loslösung von Trägergruppe und genossen- schaftlicher
Betriebswirtschaft mit sich gebracht hat.