Das vorliegende Buch behandelt das grundsätzliche Verhältnis des Staates
zur Wirtschaft in der Bundesrepublik. Der moderne Staat reguliert die
gesamte Volkswirtschaft; seine ständig wachsende Aufgabenfülle hat zu
einer kaum mehr übersehbaren Vermehrung des Rechtsstoffes geführt. Die
Rechtsproduktion der nationalen, supranationalen (Europäische
Gemeinschaft) und internationalen (Vereinte Nationen) Normschöpfer kann
nur durch eine systematische und dogmatische Durchdringung des
öffentlichen Wirtschaftsrechts bewältigt werden. Das Buch will unter
Einbeziehung der Wirklichkeit des Wirtschaftslebens ein in sich
stimmiges Gefüge juristischer Begriffe, Grundsätze und Institute bieten,
die das öffentliche Wirtschaftsrecht zu ordnen geeignet sind. Sein
Hauptanliegen ist die Bewahrung des sozialen Rechtsstaates und des
Marktprinzips. Die wichtigsten behandelten Themen sind die Geschichte
des öffentlichen Wirtschaftsrechts, dessen Gebiete, die
Wirtschaftsverfassung, Rechtsfragen der Konjunktur- und Währungspolitik,
die Wirtschaftsverwaltungsorganisation, die Rechtsformen des
Wirtschaftsverwaltungshandelns und die wirtschaftliche Eigenbetätigung
der öffentlichen Hand. In einem gesonderten Kapitel wird auf das
europäische und das internationale Wirtschaftsrecht eingegangen.