Die zurzeit gültigen Bewertungsstandards, die Wirtschaftsprüfer bei
Unternehmensbewertungen anwenden müssen, eröffnen den Aktionären
Spekulationsmöglichkeiten im Rahmen von Unternehmensübernahmen. Die
Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen werden momentan
vom Institut der Wirtschaftsprüfer überarbeitet, da die bisher gültigen
Bewertungsstandards wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte nicht
sachgerecht abbilden. Die Berücksichtigung dieser in Kürze in Kraft
tretenden Veränderungen werden in der Tendenz zur Ermittlung niedrigerer
Abfindungen führen, nach Einschätzung von Experten zwischen 20 und 30
Prozent.