Im März 2004 veröffentlichte der IASB eine neue Vorschrift zur
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie hiermit im
Zusammenhang stehende Änderungen der IAS 36 und IAS 38. Die mit den
neuen Regeln einhergehenden Änderungen in der Bilanzierung von
Unternehmensfusionen sind wesentlich und betreffen folgende Bereiche:
nur noch eine zulässige Konsolidierungsmethode, Abschaffung der
Abschreibung eines Goodwills und Pflicht zur Durchführung einer
Werthaltigkeitsprüfung. In der Vergangenheit enthielt der Goodwill
häufig auch immaterielle Vermögenswerte, die gesondert
aktivierungspflichtig gewesen wären. Die neuen Bilanzierungsvorschriften
legen fest, dass alle identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte
zwingend separat vom Goodwill auszuweisen sind.