Mangel der Tatsachenfeststellung fuhren dazu, dass materielle
Berechtigung und prozessuale Durchsetzbarkeit auseinanderfallen konnen.
Um das zu verhindern, bedient sich die Rechtsprechung verschiedener
Institute, die zum Teil ausdrucklich im Gesetz vorgesehen sind und
teilweise von ihr (rechtsfortbildend) entwickelt wurden. Die
Rechtsprechung ist von dem Versuch gepragt, jeweils Gerechtigkeit im
Einzelfall herzustellen, worunter jedoch die Vorhersehbarkeit leidet.
Der Gesetzgeber reagierte auf diesen unbefriedigenden Zustand mit
Neujustierungen des Verhaltnisses von Parteiherrschaft und Richtermacht,
die freilich zu neuen Unsicherheiten fuhrten. Raphael Koch zeigt - unter
Berucksichtigung rechtsvergleichender Erkenntnisse - neue Wege zur
Feststellung des Sachverhalts auf, die sich in eine einheitliche
Struktur, Systematik und Dogmatik des Zivilprozesses einfugen.