Dieses Buch, das Standardwerk der juristischen Methodenlehre, stellt in
einem historisch-kritischen Teil die Entwicklung der Rechtstheorie und
der juristischen Methodenlehre in Deutschland in ihren wichtigsten
Vertretern seit Savigny dar. Es behandelt sodann die Lehre vom
Rechtssatz, die Bildung des rechtlichen Sachverhalts und die hierfür
erforderlichen Beurteilungen, die Methoden der Gesetzesauslegung und der
richterlichen Rechtsfortbildung, endlich die Begriffs- und Systembildung
in der Jurisprudenz. Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die
seit der Vorauflage erschienene umfangreiche Literatur und nimmt zu ihr
Stellung. Weiter werden durch die Überarbeitung ein höheres Maß an
Geschlossenheit und Verständlichkeit erreicht. Die Ausführungen werden
durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, vor allem des
Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, verständlich und
für die Praxis fruchtbar gemacht. Der Autor zeigt, daß die Jurisprudenz
Methoden eines "wertorientierten" Denkens entwickelt hat, die es ihr
erlauben, auch da, wo notwendig Wertungen in die juristische Beurteilung
einfließen, diese wenigstens bis zu einer gewissen Grenze
nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.