Dieses Buch will einen Beitrag zum Verstandnis des Parlamentarismus in
der Bundesrepublik leisten, indem es sich einem seiner Teilgebiete zu-
wendet, den Landerparlamenten. Bevor ich aber auf deren Arbeit ein- gehe
und ihre Probleme erortere, erscheint es mir angezeigt, ihre Stellung zu
betrachten. Wer sich dieser Aufgabe unterzieht, muB als erstes urn eine
Begriffsklarung bemtiht sein: Parlamentarismus kann durchaus Ver-
schiedenes, wenn auch miteinander Verbundenes bedeuten, je nachdem, ob
man darunter - in einem erweiterten Sinne - nur das Vorhandensein von
aus freien Wahlen hervorgegangenen und maBgebend an der Staats-
willensbildung beteiligten parlamentarischen Versammlungen oder - in
einem engeren Sinne - die parlamentarische Regierungsform versteht. Bei
aller historischer Wandelbarkeit ist letztere dadurch gekennzeichnet,
daB die Regierung aus dem Parlament hervorgeht und sich diesem gegen-
tiber auch zu verantworten hat. I Ein solcher Parlamentarismus besteht
in der Bundesrepublik Deutschland, wenn er auch durch plebiszitare Ele-
mente bei der Kanzler- bzw. Ministerprasidentenwahl eine Veranderung
erfahren hat. Spricht und schreibt man hierzulande tiber ihn, so denkt
man vor allem an den Bundestag, der - nicht zuletzt bedingt durch die
wahrend der Demokratisierungsdiskussion Ende der sechziger, Anfang der
siebzi- ger Jahre getibten grundsatzlichen Kritik an der reprasentativen
Demo- kratie - das wissenschaftliche Interesse in erheblichem Umfange
auf sich 2 gelenkt hat. Kaum zu zahlen sind die Veroffentlichungen, die
sich mit 3 seinen Strukturmerkrnalen, Aufgaben und Problemen
beschaftigen. Fast konnte man den Eindruck gewinnen, als ob er das
alleinige Parlament in der Bundesrepublik sei.