In der Literatur über Wertermittlungen beschränken sich die Autoren in
ihrer Darstel- lung normalerweise auf wenige Beispiele. Gewöhnlich
handelt es sich um allgemein übliche Standardfälle. Für Objekte, die von
der Norm abweichen, ist es mitunter recht mühsam, die an vielen Stellen
eingestreuten Hinweise und Andeutungen aufzuspüren. Viele befragte
Gutachter empfanden daher den Gedanken an eine Beispielsammlung, auch
wenn sie zwangsläufig keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann,
als nützlich und förderungs würdig. Mit Hilfe des bereitwillig zur
Verfügung gestellten Materials sowie zugänglicher Wertermittlungen aller
Art, vor allem von den Landesbanken, war es und ist es immer wieder
möglich, auf sterile und konstruierte Fälle zu verzichten, nur Namen,
Ort und Straßenbezeichnungen sowie einige andere das Bankgeheimnis
gefährdende Angaben mußten geändert werden. Ärgerliche Hinweise von
Behörden und Privatpersonen, daß an dem betreffenden Ort kein
Freizeitpark oder Reiterhof existiere, beweisen, daß Einführungen selten
gelesen werden. Der Autor versucht den umgekehrten Weg: einen großen
Teil des Wertermittlungs- stoffs aus den Beispielen heraus zu erklären.