Seit geraumer Zeit besteht in Theorie und Praxis Unzufriedenheit
darüber, daß in der Kostenrechnungsliteratur der letzten dreißig Jahre
Verfahren der Teilkostenrechnung dominieren. Die Praxis aber hält zum
großen Teil an Systemen der Vollkostenrechnung fest. In der vorliegenden
Arbeit wird die These vertreten, daß für diese sog. Theorie-Praxis-Lücke
auch Mängel in der Theorie verantwortlich sind. Im einzelnen wird
gezeigt, daß sich die Beurteilung von Systemen der Voll- und
Teilkostenrechnung beim Übergang von einer sicheren auf eine unsichere
Welt sowie beim Übergang von einem zentralistischen Unternehmen mit nur
einem Entscheider und vollkommener Information auf ein Unternehmen mit
dezentraler Organisationsstruktur und Informationsasymmetrie grundlegend
ändern kann. Ferner wird dargelegt, welche Rolle in diesem Kontext
konkrete Zurechnungsverfahren - wie z.B. das Durchschnitts- und
Tragfähigkeitsprinzip - spielen können. Dabei ergeben sich auch
Konsequenzen für die Kostenrechnung und die Kostenrechnungstheorie,
beispielsweise für die Interpretation des Verursachungsprinzips.