, Normalerweise sollten Journalisten als vierte Gewalt eine Kon
trollfunktion ausiiben. Problematisch wird es, wenn Angestellte von
staatlichen Institutio- nen als Journalisten arbeiten, ohne ihren
Arbeitgeber zu offenbaren. Noch problematischer wird es, wenn dieser
Arbeitgeber Bundesamt fUr Verfas- sungsschutz heiBt. " Mit diesen Satzen
leitete der Journalist Bernd Siegler einen Artikel in der taz vom 17.
November 1994 iiber den Autor des vorlie- genden Buches ein. Abgesehen
von der im darauf folgenden Textteil durch den Hinweis auf eine
entsprechende Veroffentlichung sich selbst entlarven- den Unterstellung,
er wiirde seinen Arbeitgeber nicht benennen, zeugt eine derartige
Auffassung doch von einem stark ausgepragten Autoritarismus. Siegler
geht namlich davon aus, daB Angestellte in staatlichen Behorden sich
weder journalistisch noch wissenschaftlich iiuBern diirften. Auch wird
deren Vermogen, sich unabhiingig von den Auffassungen des Arbeitgebers
Gedan- ken zu machen, in Zweifel gezogen. Der Autor gab mit seinem am 1.
Juni 1994 erfolgten Dienstantritt im Bundesamt fiir Verfassungsschutz
keinesfalls seine wissenschaftliche Qualifikation am Eingang des
Dienstgebiiudes ab und arbeitet journalistisch wie wissenschaftlich
weiterhin im gleichen Sinne wie zuvor auch. In seiner geistigen
Unabhiingigkeit sieht er sich genauso wenig eingeschriinkt wie
Wissenschaftler, die in anderen Einrichtungen arbeiten oder einer Partei
angehOren. Bei den jeweiligen Veroffentlichungen handelt es sich eben um
journalistische oder wissenschaftliche, nicht um solche ver-
fassungsschiitzerischer Art. Meinungsfreiheit gibt es - im Gegensatz zu
Sieglers Eindruck - auch fiir Mitarbeiter staatlicher BehOrden. AIs ein
Aus- druck der Arbeit im Sinne dieser Meinungsfreiheit ist auch das
vorliegende, aus Sicht der politikwissenschaftlichen
Extremismusforschung geschriebene Buch zu sehen.