Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund
immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die
traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach,
dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die
grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach
einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich
und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die
Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus:
Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung,
Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde
Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen
Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.