Die rechtswissenschaftliche Analyse begreift Stadte bislang uberwiegend
als rein nationalen Regelungsgegenstand. Demgegenuber stehen
Entwicklungen wie die Verabschiedung spezieller UN-Deklarationen zu
Stadten oder die durch die Weltbank initiierte und angeleitete
Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge in zahlreichen Schwellen-
und Entwicklungslandern. Dies offnet den Blick fur einen
volkerrechtlichen Zugriff auf das Thema Stadt. Als programmatische
Konzepte zur Stadtentwicklung normieren die Weltbank oder das
UN-Siedlungsprogramm UN-Habitat in Stadtstrategien Prinzipien wie
Partizipation, Dezentralisierung, Privatisierung oder Good Urban
Governance. Im Zentrum der Arbeit steht neben der exemplarischen Analyse
und einer ideologiekritischen Lesart die dogmatisch schwierige
Einordnung dieser internationalen Stadtstrategien als Volkerrecht.