Kant entfaltet seine Philosophie des Subjekts vom Anfang der siebziger
bis in die neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts hinein im Zusammenhang
einer äußerst komplexen und vielschichtigen Problemkonstellation. Seine
Ausführungen zur epistemischen und praktischen Funktion und zum Status
dieses Ich-Subjekts, auf das wir uns in unterschiedlicher Weise als
Person und Intelligenz, als Mensch und Seele beziehen, können nur unter
Berücksichtigung von entwicklungsgeschichtlichen Aspekten und
philosophiehistorischen Traditionszusammenhängen analysiert werden. Die
Begriffe "Selbstbewußtsein" und "Selbsterkenntnis" fungieren in den
vorliegenden Untersuchungen als die zwei Bezugspunkte, die für Kants
Philosophie des Subjekts insgesamt leitend sind.