Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht
/ Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte (gut),
Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung:
Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollen muslimische Kinder
an öffentlichen Schulen ebenso Religionsun-terricht in ihrem eigenen
Glauben erhalten wie christliche Kinder? Diese Frage stellt sich sowohl
unter dem Aspekt der staatlichen Gleichbehand-lung der verschiedenen
Religionsgemeinschaften, als auch aufgrund der in Deutschland seit
langem präsenten - und in den letzten Monaten wie-der verstärkt
aufgeflammten - Integrationsdebatte. Ist ein islamischer
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen für die Integration von
Mus-limen in unserer Gesellschaft vorteilhaft, da "die Integration der
musli-mischen Bevölkerung nur gelingen kann, wenn sie auch die religiöse
Seite ihres Lebens mit einbezieht" ? Oder ist davon auszugehen, dass ein
separater Religionsunterricht für muslimische Schüler Kinder
unter-schiedlichen Glaubens verstärkt voneinander abgrenzt und folglich
einer Integration eher entgegenwirkt? Welche Vorteile bringt es, den
islami-schen Religionsunterricht auf den staatlichen Bereich der
öffentlichen Schulen auszudehnen, obwohl es bereits Koranschulen gibt?
Ist es besser, staatliche Kontrolle über die religiöse Unterweisung der
Kinder und Ju-gendlichen zu haben und falls ja, wie weit soll der
Einfluss des Staates auf den Religionsunterricht reichen dürfen? Bevor
diese integrationspolitischen Fragen beantwortet werden, soll diese
Arbeit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen
Religions-unterricht an öffentlichen Schulen klären. Das
Staatskirchenrecht steht mehr und mehr "vor den Schwierigkeiten zwischen
Staat und nichtchrist-lichen Religionen", daher liegt der Fokus hierbei
auf den Rechtsfragen und der Problematik, die sich bei der Einführung
eines islamischen Reli-gionsunterrichts stellen, und auf zwei bereits
durchgeführten Schulversu-chen einer islamischen