Juliane Ahner untersucht die Reichweite der Kompetenz der Europaischen
Union fur ein Investor-Staat-Schiedsverfahren fur Auslandsinvestitionen
sowie mogliche primarrechtliche Beschrankungen. Dabei kommt sie zu dem
Ergebnis, dass die Union gemischte Investitionsabkommen gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten abschliessen muss. Die ausschliessliche
Zustandigkeit des Europaischen Gerichtshofs fur die Auslegung und
Anwendung der Vertrage und die Autonomie der Unionsrechtsordnung stehen
der Unterwerfung unter ein Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht
entgegen. Juliane Ahner stellt fest, dass die Union nicht alle
bestehenden Schiedsverfahren nutzen kann und einige Verfahrensregeln
modifiziert werden sollten. Vor dem Hintergrund drohender
Schadensersatzanspruche von Investoren gegenuber der Union und den
Mitgliedstaaten entwickelt sie Regelungen fur die volkerrechtliche und
die unionsinterne Haftung.